Personalausweise können nur geändert werden, um eine neue Adresse durch einen Aufkleber und auf dem Chip aufzutragen.
Bei jeder weiteren Datenänderung (z. B. Namensänderung aufgrund einer Eheschließung) muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
(Informationen zur Neuausstellung siehe "Ähnliche Dienstleistungen")
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