Wenn Ihr Ausweisdokument abhanden gekommen ist und Sie die Online-Ausweisfunktion und/oder Unterschriftsfunktion nutzen, sollten Sie, um einen Missbrauch auszuschließen, diese Funktionen unverzüglich sperren lassen.
- Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Zur Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, welches Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sie können sich an die telefonische Sperrhotline sowie persönlich oder telefonisch an das Einwohneramt wenden.
Die telefonische Sperrhotline ist unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33
(3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz) erreichbar.
Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
Sofern Sie sich an das Einwohneramt wenden, wird die Sperrung sofort eingeleitet sowie die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises infomiert.
- Sperrung der Unterschriftsfunktion
Die Unterschriftsfunktion müssen Sie separat sperren lassen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.
- Zusätzlich sind Sie dazu verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises beim Einwohneramt zu melden, unabhängig davon, ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht. Weitere Informationen zur Verlustmeldung finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen".
- Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden kommen, können Sie es beim Einwohneramt erfragen, bei dem Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen ist dies nur bei persönlicher Vorsprache und unter Nachweis Ihrer Identität (anderes Lichtbilddokument) möglich.