Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Reisegewerbekarte 

Beschreibung

Unter einem Reisegewerbe versteht man das ambulante Gewerbe, z. B. "fliegende Händler" oder Standinhaber auf Privatmärkten, heißt also außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren vertreibt oder ankauft, oder derjenige, der Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.

Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt dazu die Erlaubnis - die Reisegewerbekarte.

Diese ist in der Regel unbefristet und gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

1. Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.