Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
1. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder
2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeabmeldeformulars vorgenommen werden. Das Formular können Sie nur postalisch an die Gemeinde Borchen, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33178 Borchen oder per Fax an die Nr.: 05251/3888-100 senden.
Das Formular kann unter der Rubrik "Downloads/Links" abgerufen werden und ist bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes erhältlich.