Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Hierfür erteilen Sie bitte eine formlose Vollmacht oder verwenden Sie den entsprechenden Vordruck, der unter der Rubrik "Formulare" weiter unten auf dieser Seite abgerufen werden kann.
Die Vertrauensperson muss sich beim Einwohneramt ausweisen können.